Krankenfahrten Koblenz

UNIKLINIK-TAXI DEUTSCHLANDWEIT

Krankentransport-Richtlinie §7 Taxi-Krankenfahrten Koblenz

Sichern Sie sich die richtige Beförderung durch Ihren Spezialisten für die Krankenbeförderung 
(Krankentransport-Richtlinien §7)

Tel.: +491577 89 33 0 55

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Krankenfahrten Koblenz

Krankentransport-Richtlinie §7 Taxi-Krankenfahrten Koblenz

Sichern Sie sich die richtige Beförderung durch Ihren Spezialisten für die Krankenbeförderung 
(Krankentransport-Richtlinien §7)

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Krankentransport-Richtlinie §7 
Taxi Krankenfahrten
Koblenz

Dirk Schwartz

Sichern Sie sich die richtige Beförderung durch Ihren Spezialisten aus Koblenz für die Krankenbeförderung 
(Krankentransport-Richtlinien §7)

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Desinfektion und Hygiene im Taxi für den Krankentransport


Als kompetenter Anbieter von Krankenfahrten nach Krankentransport-Richtlinien §7 sind wir uns über das Ansteckungsrisiko von Erkrankten bewusst, weil sie zum Beispiel durch eine Krankheit, Immunschwäche oder Chemotherapie in ihrer Abwehr geschwächt sind.

Verschiedene Schutzmaßnahmen werden in unserem Unternehmen konsequent umgesetzt und sollen insbesondere Risikopatienten auf der Fahrt zur Gesundheitseinrichtung schützen.
Krankenfahrt bestellen

Hatten Sie einen Arbeitsunfall?

Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen die Kosten

Sie benötigen lediglich die ärztliche Verordnung. 
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Müssen Sie zur Klinik, Rehaklinik, Uniklinik...?

Der Arzt stellt Ihnen die Verordnung der Krankenbeförderung aus

Wir klären dann, ob Sie noch eine Genehmigung der Krankenkasse benötigen. Rufen Sie uns einfach an!
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Chemo-, Strahlentherapie?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten!

Die Fahrten müssen vorab von ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Rufen Sie uns an, dann können wir alles klären.
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Hatten Sie einen Arbeitsunfall?

Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen die Kosten

Sie benötigen lediglich die ärztliche Verordnung. 
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Müssen Sie zur Klinik, Rehaklinik, Uniklinik...?

Der Arzt stellt Ihnen die Verordnung der Krankenbeförderung aus

Wir klären dann, ob Sie noch eine Genehmigung der Krankenkasse benötigen. Rufen Sie uns einfach an!
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Chemo-, Strahlentherapie?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten!

Die Fahrten müssen vorab von ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Rufen Sie uns an, dann können wir alles klären.
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Die ärztliche Verordnung.

Sie benötigen in jedem Fall eine Verordnung vom Arzt für die Krankenfahrt, diese sollte dann bei ambulanten Terminen vorab der Krankenkasse vorgelegt werden. Für stationäre Aufenthalte entfällt in der Regel die vorherige Genehmigung und Sie können unser Taxi sofort ordern. Schließlich muss lediglich noch geklärt werden, ob Sie einen Eigenanteil zu zahlen haben, der maximal 10 Euro je Fahrt betragen kann. 

Was kostet die Krankenfahrt?

Wer Krank oder behindert ist muss oft zum Arzt, wenn nötig auch mit dem Taxi. Krankenfahrten (Krankentransport mit dem Taxi gem. Krankentransprt-Richtlinien) werden vom Arzt vorab verordnet und können dann nach Genehmigung der Krankenkasse bei uns beauftragt werden. Je nach Krankenkasse oder Sozialversicherungsträger gibt es eigene Regeln für die Kostenübernahme. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Man sollte in jedem Fall die Krankenkasse vor dem anfordern eines Taxis informieren und nachfragen unter welchen Bedingungen die Kosten übernommen werden.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Fahrt mit dem Taxi?

Folgende Krankenfahrten Koblenz werden in der Regel übernommen:

• Fahrten zu Behandlungsterminen
• Fahrten zur Dialyse Behandlung Tag und Nacht
• Fahrten zu Rehabilitations-Maßnahmen (Tagesklinik/Rehaaufenthalt)
• Fahrten zu Strahlen- und Chemotherapie-Behandlungen
• Eingeschränkt auch Fahrten zu Erholungskuren
• Fahrten die dem Patienten aufgrund der schweren Erkrankung nicht zuzumuten sind
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