Krebsbehandlung-Krankenfahrten

Koblenz | Uniklinik-Taxi Deutschlandweit!

UNIKLINIK TAXI DEUTSCHLANDWEIT

Bleiben Sie mobil, auch bei Krebs - Selbst Autofahren oder wer übernimmt die Kosten für ein Taxi? 

Dürfen Sie mit dem eigenem Auto zur Krebstherapie? Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Ein Service von Taxi- und Krankenfahrdienst Dirk Schwartz mit Sitz in Koblenz.

Sicherstellen Sie Ihre Mobilität während der Krebsbehandlung - Haben Sie die Möglichkeit, selbst zu fahren, oder gibt es Unterstützung für Taxikosten?

Ratgeber für die Fahrt zur Chemo-, Strahlen- oder Immuntherapie.

Krebspatienten können heutzutage in der Regel ambulant behandelt werden. Sei es zur Chemo-, Strahlen- und Immuntherapie. Vielen Krebspatienten stellt sich die Frage, wie diese zur Behandlung kommen. Ob man als Krebspatient selbst fahren darf oder besser auf Bus und Bahn umsteigt? Wann hat man Anspruch auf ein Taxi oder einen Krankentransport? Fragen und Probleme hinsichtlich der Mobilität während der Krankheit, sowie der Kosten belasten den Patienten noch zusätzlich. Wichtige Tipps für Krebspatienten haben wir hier zusammengestellt. Insbesondere die Frage nach den Kosten bei Inanspruchnahme eines Taxi werden in folgendem Text beantwortet.

Mit eigenem Auto zur Krebsbehandlung. Ist das erlaubt?

Schaltung Auto

Entscheidend ist die Frage nach der Fahrtüchtigkeit

Dürfen Sie noch Auto selbst zur Krebsbehandlung fahren? Nach Straßenverkehrsrecht dürfen Sie selbst fahren, wenn Sie ihr Fahrzeug jederzeit sicher führen können.  Ist die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, dürfen Sie nicht mehr selbst ans Steuer. Versicherungsschutz und die möglichen Folgen eines Unfalls werden ansonsten unkalkulierbar.


Haftungsfragen bei einem Unfall

Ihr behandelnder Arzt wird Sie auf Nebenwirkungen hinweisen, desweiteren sind diese auf Beipackzettel der Medikamente beschrieben. Unter Umständen kann bei Unfall die Versicherung die Zahlung verweigern. Als Fahrzeugführer tragen Sie alleine die Verantwortung. 


Sicherheit durch Attest

Ein ärztliches Attes kann Sicherheit geben. Fragen Sie ihren behandelnden Arzt.

Krankentransport-Richtlinien

Bahn und Bus. Sind öffentliche Verkehrsmittel die Alternative zum eigenem Auto? Ist das Taxi die beste Wahl?

Schaltung Auto

Sind für Krebspatienten Straßenbahnen, Busse oder Züge eine Alternative?

Grundsätzlich ist es auch für die Fahrt zur Behandlung Bus und Bahn in Anspruch zu nehmen. Problematisch wird es nur, wenn Sie sehr stark geschwächt sind und bei längeren Fahrten sollte man die Gefahren einer  möglichen Trombose  nicht außer acht lassen. 


Geschwächte Immunabwehr

Für Patienten mit geschwächten Immunsystem sind Bus und Bahn aufgrund dort vermehrt auftrender Krankheitserreger nicht unproplematisch.  Auch hier sollte man sich vorab vom behandelndem Arzt beraten lassen. Bestimmte Krebsarten schwächen das Immunsystem. Auch kann die Chemotherapie das Immunsystem außer Kraft setzen.


Das Taxi als Krankentransport

Die Fahrtkosten werden von gesetzlichen Krankenkassen bei Krebspatienten übernommen.

Die Fahrt mit dem Taxi ist für die Fahrt zur Behandlung die beste Alternative. Professionelle Fahrer kennen die Probleme der Fahrgäste und sind darauf eingestellt. Sie sind abgesichert und brauchen sich keine Gedanken um den Versicherungsschutz machen. Auch kann das Taxi jederzeit anhalten, wenn es Ihnen nicht gut geht und der Fahrer wird Ihnen hilfreich zur Seite stehen.  Das beste an der Taxi-Wahl ist, dass Sie die frei Wahl haben uns sich den Fahrer oder das Taxiunternehm ihres Vertrauen aussuchen können. 

Wer übernimmt die Kosten der Krankenfahrt? Wie hoch ist die Zuzahlung? Wer kann mich beraten?

Schaltung Auto

Krankheitskosten für Ihre Mobilität

Den Löwenanteil übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Bei privat Versicherten ist der persönliche Tarif entscheidend.


Die Krankenfahrt mit dem Taxi

Die Verordnung einer Krankenbeförderung mit dem Taxi erhalten Sie von Ihrem behandelndem Arzt. Die Kosten für die Fahrt zur ambulanten Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.


Die Zuzahlung zur Krankenfahrt

Gesetzlich Versicherte müssen in der Regel eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent der Fahrtkosten tragen, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt. Ab einer bestimmten Höhe können Sie sich auch von dieser Zuzahlung befreien lassen.

Qualitative Unterschiede bei Krankenfahrdiensten

Gerade Risikopatienten müssen sich vor Krankheitskeimen schützen. Bei der Wahl ihres Taxiunternehmen sollten Sie auf einiges achten. Wer fährt Sie? Wird das Fahrzeug vorab desinfiziert? Werden die Fahrer häufig gewechselt? Werden Sammeltransporte durchgeführt? Wartet der Fahrer während der Strahlentherapie auf mich? Die Unterschiede sind immens, der Preis ist jedoch bei allen gleich. Krankenbeförderung ist Vertrauenssache. Sie haben grundsätzlich freie Taxiwahl! Nachfolgende Punkte sind für Risikopatienten von Bedeutung:

Verlässlich / Qualifiziert

Vom Antrag bis zur Abrechnung

Wir helfen gerne!

⏩ Hier online den Check machen!

Beratung bei allen aufkommenden Fragen

Ärztliche Verordnung? Kostenträger? Genehmigung der Krankenbeförderung? Zuzahlung, Eigenanteil und Kosten...

in wenigen Klicks wissen Sie mehr!

  • Sie haben noch keine ärztliche Verordnung.

    Wenden Sie sich an ihren behandelnden Arzt. Der kann Ihnen die Verordnung ausstellen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (gesetzlich Versicherter) zwingend medizinisch notwendig ist.


    Ebenso bei einem Arbeitsunfall (Berufsgensssenschaft, BG) oder einer Fahrt zur Reha (AHB) auf Kosten der Deutschen Rentenversicherung.

  • Sie haben eine ärztliche Verordnung.

    TAXI ZUR UNIKLINIK

    Die Fahrt zur Uniklinik. Gerne helfen wir bei der Genehmigung durch die Krankenkasse.

    Rufen Sie uns einfach an!


    TAXI ZUR STATIONÄREN BEHANDLUNG

    IM KRANKENHAUS

    Sie müssen zur stationären Behandlung

    Vor- oder nachstationären Behandlung

    Ambulante OP

    Verordnung ohne Genehmigung?


    AMBULANTE BEHANDLUNG

    Sie müssen zur ambulanten Behandlung:

    Hier gehts zur Genehmigung


    ARBEITSUNFALL? 

    Kostenträger Berufsgenossenschaft (BG).

    Muss die Fahrt genehmigt werden?


    ANSCHLUSSHEILBEHANDLUNG

    Die Fahrt zur Reha (AHB)

    Kostenträger Rentenversicherung (RV).

    Muss die Fahrt genehmigt werden?


    PRIVAT VERSICHERT? 

    Wir stellen Ihnen die Fahrt in Rechnung.

    Bestellen Sie hier ihr Taxi.

  • Sie haben eine ärztliche Verordnung und die Genemigung der Krankenkasse

    Prima. Sie haben bereits alle erforderlichen Unterlagen. Bestellen Sie Ihr Taxi hier.

Genehmigung der Krankenfahrt

⏩ Erste Schritte zur Krankenfahrt

Haben Sie eine Verordnung? Muss diese noch genehmigt werden? Hier prüfen...
Ihre Krankenfahrt | mit drei Klicks zur Genehmigung...
Ist ihre Krankenfahrt schon genehmigt? Hier prüfen und gleich Genehmigung der Krankenkasse beantragen.
  • Sie haben noch keine ärztliche Verordnung.

    Wenden Sie sich an ihren behandelnden Arzt. Der kann Ihnen die Verordnung ausstellen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (gesetzlich Versicherter) zwingend medizinisch notwendig ist.


    Ebenso bei einem Arbeitsunfall (Berufsgensssenschaft, BG) oder einer Fahrt zur Reha (AHB) auf Kosten der Deutschen Rentenversicherung.

  • Sie haben eine ärztliche Verordnung.

    TAXI ZUR UNIKLINIK

    Die Fahrt zur Uniklinik. Gerne helfen wir bei der Genehmigung durch die Krankenkasse.

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    TAXI ZUR STATIONÄREN BEHANDLUNG

    IM KRANKENHAUS

    Sie müssen zur stationären Behandlung

    Vor- oder nachstationären Behandlung

    Ambulante OP

    Verordnung ohne Genehmigung?


    AMBULANTE BEHANDLUNG

    Sie müssen zur ambulanten Behandlung:

    Hier gehts zur Genehmigung


    ARBEITSUNFALL? 

    Kostenträger Berufsgenossenschaft (BG).

    Muss die Fahrt genehmigt werden?


    ANSCHLUSSHEILBEHANDLUNG

    Die Fahrt zur Reha (AHB). 

    Kostenträger Rentenversicherung (RV).

    Muss die Fahrt genehmigt werden?


    PRIVAT VERSICHERT? 

    Wir stellen Ihnen die Fahrt in Rechnung.

    Bestellen Sie hier ihr Taxi.

  • Sie haben eine ärztliche Verordnung und die Genemigung der Krankenkasse

    Prima. Sie haben bereits alle erforderlichen Unterlagen. Bestellen Sie Ihr Taxi hier.

Befreiung von der Zuzahlung

Sind Sie noch zuzahlungsplichtig? Hier checken und gleich Befreiungsantrag bei der Krankenkasse stellen.

  • Wie hoch ist Ihr Eigenanteil bei der Krankenbeförderung?

    Zuzahlungsrechnung

    Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt), jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. 


    Kinder und Jugendliche

    Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden. 


    Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung.


    Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationsersetzenden ambulanten Operationen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung.

  • Zuzahlungsregelung - persönliche Belastungsgrenze

    Jeder Patient ist gesetzlich dazu verpflichtet, Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze zu leisten.


    Belastungsgrenze 

    Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, wird nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.


    Für die Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel,  Fahrkosten und Heilmittel, die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- und Reha-Leistungen sowie weitere Hilfsmittel einbezogen.

  • Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung

    Patienten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, werden auf Antrag für  den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse freigestellt. Die Krankenkasse erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Befreiung aus.


    Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit,  die Zuzahlungsbefreiung durch Vorabzahlung der 1%- oder 2%- Belastungsgrenze schon im voraus zu erhalten. 


    Rücksprache mit der Krankenversicherung

    Wegen der Schwierigkeit der Berechnung ist zwingend die Beratung bei der zuständigen Krankenkasse zu empfehlen.

Allgemeine Fragen


Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Fahrgäste fragen auch
  • Woher bekomme ich einen Taxischein?

    Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen die Verordnung einer Krankenbeförderung aus, wenn diese medizinisch notwendig ist.

  • Werden Fahrten zum Arzt von der Krankenkasse bezahlt?

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten, wenn dies medizinisch notwendig ist. Darunter fallen z.B. Fahrten zur Onkologie, Chemo- und Stahlentherapie und Dialyse. Bei einem Arbeitsunfall ist die Berufsgenossenschaft der Kostenträger und bei einer AHB die Rentenversicherung.

  • Werden auch weitere Fahrten zur Uniklinik von der Krankenkasse bezahlt?

    Wenn diese medizinisch notwendig sind werden die Fahrten von der Krankenkasse übernommen. Vorab sollte eine Genehmigung eingeholt werden.

  • Taxifahrt zur Rehaklinik, wer übernimmt die Kosten?

    Die Kosten werden direkt vom Rentenversicherungsträger erstattet. Vorraussetzung ist die ärztliche Verordnung (Taxischein).

  • Wie hoch ist der Eigenanteil bei Krankenfahrten?

    Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Euro, maximal 10 % der Fahrkosten oder 10 Euro. Es sei denn, Sie sind von den Fahrkosten befreit.

Kontakt

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

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