Risikopatienten

Uniklinik-Taxi Deutschlandweit!

UNIKLINIK TAXI DEUTSCHLANDWEIT

Krankenfahrten für Risikopatienten

Beförderung mobil eingeschränkter Fahrgäste, insbesondere Risikopatienten, nach Krankentransport-Richtlinien §7

      Dirk Schwartz

Taxi Koblenz Krankenfahrten

Ihr Krankenfahrdienst
Herzlich Willkommen bei ihrem Taxi- und Krankenfahrdienst Dirk Schwartz mit Sitz in Koblenz. Wir sind ein familiengeführtes Unternehmen und haben uns auf die Beförderung mobil eingeschränkter oder kranker Mitmenschen spezialisiert.


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Wir halten Keime auf Abstand
Bleiben Sie gesund!

Bei Bedarf trägt der Fahrer Maske


Desinfektion vor der Krankenbeförderung


Mercedes Benz Taxi
sicher und komfortabel


Professioneller Fahrer

Bei Bedarf mit Maske

Desinfektion vor der Krankenfahrt

Mercedes Benz Taxi
sicher und komfortabel

Professioneller Fahrer

Krankenfahrten für Risikopatienten nach Krankentransport-Richtlinien


Ob zur Chemo-, Strahlen- oder Immuntherapie. Krankenfahrten im Taxi sind für Patienten, die  durch eine Krankheit, Immunschwäche oder Chemotherapie in ihrer Abwehr geschwächt sind nicht unproblematisch. Wir sind uns über das Ansteckungsrisiko bewusst und setzen vorbeugende Schutzmaßnahmen konsequent um. Krankheitserreger werden durch Barrieremassnahmen auf Abstand gehalten. 

Atem Mundschutz Maske

Falls gewünscht und soweit dies möglich ist tragen wir als Fahrer selbstverständlich auch eine Atem Mundschutz Maske.

Hygiene im Taxi - Desinfektion

Die Desinfektion stellt ein unverzichtbares Element in der Verhütung von Infektionskrankheiten dar. Zum Schutz unserer Fahrgäste wird das Fahrzeug regelmäßig desinfiziert. Bei Risikopatienten vor jeder Fahrt! Auf uns können Sie sich verlassen!
Krankentransport-Richtlinien
  • Das wird durch den Fahrer desinfiziert

    Sitzfläche, Anschnallgurt und Anschnallschloß, Seitentür (Türgriffe und vieles mehr).

  • Welche Mittel kommen zum Einsatz?

    Wir nutzen in der Regel Desinfektionsreiniger von KaiserRein (professional) während der Corona Krise nach jedem Fahrgast! Flächendesinfektion von Sitzfläche, Anschnallgurten, Nackenstützen usw. 

  • Produktbeschreibung des Hesteller

    (Auszug)

    erfüllt die Anforderungen eines medizinischen Produkts

    hochwirksam gegen Bakterien, Viren und Pilze (HBV/HIV), begrenzt virozid

    biologisch abbaubar und hautverträglich.

  • Gewährleistung

    Auskunft erteilt die Firma KaiserRein in 82041 Oldenburg. Für eingesetzte Desinfektionsmittel und deren Wirkung können wir keine Gewährleistung übernehmen.

Verlässlich | Qualifiziert

Vom Antrag bis zur Abrechnung

Wir helfen gerne!

Zwei Jahrzehnte Erfahrung

Krankenbeförderung

Fahrer kranker Mitmenschen zu sein ist Vertrauenssache, eine Dienstleistung, die für Menschen in einer schwierigen Lebenssituation erbracht wird. Diskretion, ein angenehmer Fahrstil und begleitende Hilfestellung dürfen Sie voraussetzen.

Die Fahrt zur Uniklinik

Patienten, denen eine Krankenbeförderung mit dem Taxi verordnet wird müssen sich auf ihren Fahrdienst verlassen können. Pünktlichkeit, saubere Fahrzeuge und Vor-Ort-Bereitstellung erwähnen wir nicht nur der Ordnung halber. Wartezeiten können wir mit dem zuständigen Kostenträger abrechnen. Die Rückfahrt von einer ambulanten Behandlung bedeutet für Sie nicht, dass das Taxi erst bestellt werden muss. Wir stehen bereits vor der Klinik, auch wenn es mal länger dauert!

Krankenkassen Vertragspartner

Zwei Jahrzehnte währende Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Krankenkasse machen uns zum kompetenten Krankenbeförderer von der Antragstellung bis zur Abrechnung. Deutschlandweit bringen wir unsere Fahrgäste komfortabel und sicher mit Mercedes Benz Taxen zur Gesundheitseinrichtung.

Krankentransporte und die Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und verordnet wurden. Wir bieten Krankenfahrten nach § 7 Krankentransport-Richtlinien an. Einfach beschrieben sind das Fahrten mit dem Taxi (sitzend im PKW) ohne Sanitäter Begleitung.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten Krankenkassen Vertragspartner

Die Fahrt zur Uniklinik

Patienten, denen eine Krankenbeförderung mit dem Taxi verordnet wird müssen sich auf ihren Fahrdienst verlassen können. Pünktlichkeit, saubere Fahrzeuge und Vor-Ort-Bereitstellung erwähnen wir nicht nur der Ordnung halber. Wartezeiten können wir mit dem zuständigen Kostenträger abrechnen. Die Rückfahrt von einer ambulanten Behandlung bedeutet für Sie nicht, dass das Taxi erst bestellt werden muss. Wir stehen bereits vor der Klinik, auch wenn es mal länger dauert!

Krankenkassen Vertragspartner

Zwei Jahrzehnte währende Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Krankenkasse machen uns zum kompetenten Krankenbeförderer von der Antragstellung bis zur Abrechnung. Deutschlandweit bringen wir unsere Fahrgäste komfortabel und sicher mit Mercedes Benz Taxen zur Gesundheitseinrichtung.

Krankentransporte und die Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und verordnet wurden. Wir bieten Krankenfahrten nach § 7 Krankentransport-Richtlinien an. Einfach beschrieben sind das Fahrten mit dem Taxi (sitzend im PKW) ohne Sanitäter Begleitung.

Beratung
Genehmigungsservice

Vertragspartner gesetzlicher 
Krankenkassen
Rentenversicherung

Vetragspartner der 
Berufsgenossenschaft

Freundliche, 
professionelle Fahrer 
Mercedes Benz Taxi

Fahrgast/Patienten-Information
Einfach gut verständlich!
Verlässlich / Qualifiziert

Vom Antrag bis zur Abrechnung

Wir helfen gerne!

⏩ Hier online den Check machen!

Beratung bei allen aufkommenden Fragen
Ärztliche Verordnung? Kostenträger? Genehmigung der Krankenbeförderung? Zuzahlung, Eigenanteil und Kosten...
in wenigen Klicks wissen Sie mehr!

  • Sie haben noch keine ärztliche Verordnung.

    Wenden Sie sich an ihren behandelnden Arzt. Der kann Ihnen die Verordnung ausstellen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (gesetzlich Versicherter) zwingend medizinisch notwendig ist.


    Ebenso bei einem Arbeitsunfall (Berufsgensssenschaft, BG) oder einer Fahrt zur Reha (AHB) auf Kosten der Deutschen Rentenversicherung.

  • Sie haben eine ärztliche Verordnung.

    TAXI ZUR UNIKLINIK

    Die Fahrt zur Uniklinik. Gerne helfen wir bei der Genehmigung durch die Krankenkasse.

    Rufen Sie uns einfach an!


    TAXI ZUR STATIONÄREN BEHANDLUNG

    IM KRANKENHAUS

    Sie müssen zur stationären Behandlung

    Vor- oder nachstationären Behandlung

    Ambulante OP

    Verordnung ohne Genehmigung?


    AMBULANTE BEHANDLUNG

    Sie müssen zur ambulanten Behandlung:

    Hier gehts zur Genehmigung


    ARBEITSUNFALL? 

    Kostenträger Berufsgenossenschaft (BG).

    Muss die Fahrt genehmigt werden?


    ANSCHLUSSHEILBEHANDLUNG

    Die Fahrt zur Reha (AHB)

    Kostenträger Rentenversicherung (RV).

    Muss die Fahrt genehmigt werden?


    PRIVAT VERSICHERT? 

    Wir stellen Ihnen die Fahrt in Rechnung.

    Bestellen Sie hier ihr Taxi.

  • Sie haben eine ärztliche Verordnung und die Genemigung der Krankenkasse

    Prima. Sie haben bereits alle erforderlichen Unterlagen. Bestellen Sie Ihr Taxi hier.

Genehmigung der Krankenfahrt

⏩ Erste Schritte zur Krankenfahrt

Haben Sie eine Verordnung? Muss diese noch genehmigt werden? Hier prüfen...
Ihre Krankenfahrt | mit drei Klicks zur Genehmigung...
Ist ihre Krankenfahrt schon genehmigt? Hier prüfen und gleich Genehmigung der Krankenkasse beantragen.
  • Sie haben noch keine ärztliche Verordnung.

    Wenden Sie sich an ihren behandelnden Arzt. Der kann Ihnen die Verordnung ausstellen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (gesetzlich Versicherter) zwingend medizinisch notwendig ist.


    Ebenso bei einem Arbeitsunfall (Berufsgensssenschaft, BG) oder einer Fahrt zur Reha (AHB) auf Kosten der Deutschen Rentenversicherung.

  • Sie haben eine ärztliche Verordnung.

    TAXI ZUR UNIKLINIK

    Die Fahrt zur Uniklinik. Gerne helfen wir bei der Genehmigung durch die Krankenkasse.

    Rufen Sie uns einfach an!


    TAXI ZUR STATIONÄREN BEHANDLUNG

    IM KRANKENHAUS

    Sie müssen zur stationären Behandlung

    Vor- oder nachstationären Behandlung

    Ambulante OP

    Verordnung ohne Genehmigung?


    AMBULANTE BEHANDLUNG

    Sie müssen zur ambulanten Behandlung:

    Hier gehts zur Genehmigung


    ARBEITSUNFALL? 

    Kostenträger Berufsgenossenschaft (BG).

    Muss die Fahrt genehmigt werden?


    ANSCHLUSSHEILBEHANDLUNG

    Die Fahrt zur Reha (AHB). 

    Kostenträger Rentenversicherung (RV).

    Muss die Fahrt genehmigt werden?


    PRIVAT VERSICHERT? 

    Wir stellen Ihnen die Fahrt in Rechnung.

    Bestellen Sie hier ihr Taxi.

  • Sie haben eine ärztliche Verordnung und die Genemigung der Krankenkasse

    Prima. Sie haben bereits alle erforderlichen Unterlagen. Bestellen Sie Ihr Taxi hier.

Befreiung von der Zuzahlung

Sind Sie noch zuzahlungsplichtig? Hier checken und gleich Befreiungsantrag bei der Krankenkasse stellen.

  • Wie hoch ist Ihr Eigenanteil bei der Krankenbeförderung?

    Zuzahlungsrechnung

    Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt), jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. 


    Kinder und Jugendliche

    Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden. 


    Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung.


    Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationsersetzenden ambulanten Operationen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung.

  • Zuzahlungsregelung - persönliche Belastungsgrenze

    Jeder Patient ist gesetzlich dazu verpflichtet, Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze zu leisten.


    Belastungsgrenze 

    Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, wird nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.


    Für die Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel,  Fahrkosten und Heilmittel, die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- und Reha-Leistungen sowie weitere Hilfsmittel einbezogen.

  • Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung

    Patienten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, werden auf Antrag für  den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse freigestellt. Die Krankenkasse erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Befreiung aus.


    Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit,  die Zuzahlungsbefreiung durch Vorabzahlung der 1%- oder 2%- Belastungsgrenze schon im voraus zu erhalten. 


    Rücksprache mit der Krankenversicherung

    Wegen der Schwierigkeit der Berechnung ist zwingend die Beratung bei der zuständigen Krankenkasse zu empfehlen.

Allgemeine Fragen


Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Fahrgäste fragen auch
  • Woher bekomme ich einen Taxischein?

    Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen die Verordnung einer Krankenbeförderung aus, wenn diese medizinisch notwendig ist.

  • Werden Fahrten zum Arzt von der Krankenkasse bezahlt?

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten, wenn dies medizinisch notwendig ist. Darunter fallen z.B. Fahrten zur Onkologie, Chemo- und Stahlentherapie und Dialyse. Bei einem Arbeitsunfall ist die Berufsgenossenschaft der Kostenträger und bei einer AHB die Rentenversicherung.

  • Werden auch weitere Fahrten zur Uniklinik von der Krankenkasse bezahlt?

    Wenn diese medizinisch notwendig sind werden die Fahrten von der Krankenkasse übernommen. Vorab sollte eine Genehmigung eingeholt werden.

  • Taxifahrt zur Rehaklinik, wer übernimmt die Kosten?

    Die Kosten werden direkt vom Rentenversicherungsträger erstattet. Vorraussetzung ist die ärztliche Verordnung (Taxischein).

  • Wie hoch ist der Eigenanteil bei Krankenfahrten?

    Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Euro, maximal 10 % der Fahrkosten oder 10 Euro. Es sei denn, Sie sind von den Fahrkosten befreit.

Alle Serviceleistungen für Sie
 an einem Ort

Wir befördern Sie rund um Koblenz in jede Gemeinde

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